Bedienerschulungen

Die Bedienung von Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein und Kompetenz.
Wir führen regelmäßig Bedienerschulungen rund um den sicheren Umgang mit unseren Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern durch.

Bedienerausweis / Befähigungsnachweis für HubarbeitsbühnenBedienerausweis / Befähigungsnachweis für Teleskopstapler

Bedienerausweis / Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen

Die Bedienung von Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein und Kompetenz. Wir führen regelmäßig Bedienerschulungen rund um den
sicheren Umgang mit unseren Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern durch. Die Mindestanforderungen laut DGUV 308-008/009, die der Unternehmer für die Unterweisung
seiner Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsbühnen (April 2010) und Teleskopstaplern (April 2016) umsetzen soll, sind genau definiert:Bedienerschulungen Trainer-Urkunden

Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind,
  3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
  4. körperlich und geistig geeignet sind.

Bedienerschulungen

Wir bieten Ihnen Bedienerschulungen für Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008) und Teleskopstapler (DGUV Grundsatz 308-009) an:

  • – Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein: Fahren und Steuern
  • Aufstellung/Inbetriebnahme vor Ort
  • Arbeiten mit der Arbeitsbühne/dem Teleskopstapler
  • Sicherheitsregeln
  • Abstützsysteme
  • Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrolle
  • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten bei Teleskopstaplern
  • Lastenberechnung: Lastendiagramme richtig deuten
  • Umsturzgefahren / Standsicherheit
  • Fahrübungen/ Praxisübungen

Die Ausbildung ist durch eine theoretische und praktische Prüfung abzuschließen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnehmer Zertifikat und einen Bedienerausweis.
Die Gültigkeit des “Führerscheins” ist nicht zeitlich begrenzt – eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch erforderlich.

Termine:
auf Anfrage Zertifikat Bedienerschulungen

Dauer:
circa 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Schulungsort:
Lift-Partner GbR
Römerstraße 3
89426 Wittislingen

Ihr Trainer:
Lift Partner GbR – Elke Schwab

Mitzubringen:
Sicherheitsschuhe/Wetterschutzkleidung

PS: für das leibliche Wohl wird von uns gesorgt

Bedienerausweis / Befähigungsnachweis für Teleskopstapler

Die DGUV legt in ihrem ab 04/2016 gültigen Grundsatz 308-009 für alle bei ihr Versicherten die Pflicht für einen Bedienerausweis fest.

  1. Grundkurs Teleskopstapler DIN EN 1459-1 (mit Erfahrung) – starrer Aufbau
    Dauer: 1 Tag
  2. Grundkurs Teleskopstapler DIN EN 1459-1 (für Anfänger) – starrer Aufbau
    Dauer: 2 Tage
  3. Zusatzqualifizierung Teleskopstapler DIN EN 1459-2 drehbar (Stufe 2a)
  4. Zusatzqualifizierung Einsatz als Hubarbeitsbühne (Stufe 2b)
    (bei Vorlage eines Befähigungsnachweises nach DGUV 308-008 Gruppe 1b/3b
    kann Stufe 2b bescheinigt werden)

Voraussetzung

Mindesalter 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
gute Deutschkenntnisse in Schrift und Wort

Theoretische Schulung mit Themen wie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopladern
  • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
  • Lastenberechnung – Lastendiagramme richtig deuten
  • richtiger Umgang mit Lasten
  • Sicherheitsvorschriften
  • Umsturzgefahren / Standsicherheit
  • Einweisung / tägliche Einsatzprüfung
  • theoretische Prüfung

Praxisteil

  • Sicht- und Funktionskontrolle
  • Fahrübungen/ Praxisübungen
  • Wechsel des Anbaugerätes
  • praktische Prüfung

Die Gültigkeit des “Führerscheins” ist nicht zeitlich begrenzt – eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch erforderlich.

 

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