Bedienerausweis / Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen
Die Bedienung von Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein und Kompetenz. Wir führen regelmäßig Bedienerschulungen rund um den
sicheren Umgang mit unseren Arbeitsbühnen und Teleskopstaplern durch. Die Mindestanforderungen laut DGUV 308-008/009, die der Unternehmer für die Unterweisung
seiner Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsbühnen (April 2010) und Teleskopstaplern (April 2016) umsetzen soll, sind genau definiert:
Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind,
- ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
- körperlich und geistig geeignet sind.
Bedienerschulungen
Wir bieten Ihnen Bedienerschulungen für Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008) und Teleskopstapler (DGUV Grundsatz 308-009) an:
- – Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein: Fahren und Steuern
- Aufstellung/Inbetriebnahme vor Ort
- Arbeiten mit der Arbeitsbühne/dem Teleskopstapler
- Sicherheitsregeln
- Abstützsysteme
- Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrolle
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten bei Teleskopstaplern
- Lastenberechnung: Lastendiagramme richtig deuten
- Umsturzgefahren / Standsicherheit
- Fahrübungen/ Praxisübungen
Die Ausbildung ist durch eine theoretische und praktische Prüfung abzuschließen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Teilnehmer Zertifikat und einen Bedienerausweis.
Die Gültigkeit des “Führerscheins” ist nicht zeitlich begrenzt – eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch erforderlich.
Termine:
auf Anfrage
Dauer:
circa 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Schulungsort:
Lift-Partner GbR
Römerstraße 3
89426 Wittislingen
Ihr Trainer:
Lift Partner GbR – Elke Schwab
Mitzubringen:
Sicherheitsschuhe/Wetterschutzkleidung
PS: für das leibliche Wohl wird von uns gesorgt
Bedienerausweis / Befähigungsnachweis für Teleskopstapler
Die DGUV legt in ihrem ab 04/2016 gültigen Grundsatz 308-009 für alle bei ihr Versicherten die Pflicht für einen Bedienerausweis fest.
- Grundkurs Teleskopstapler DIN EN 1459-1 (mit Erfahrung) – starrer Aufbau
Dauer: 1 Tag - Grundkurs Teleskopstapler DIN EN 1459-1 (für Anfänger) – starrer Aufbau
Dauer: 2 Tage - Zusatzqualifizierung Teleskopstapler DIN EN 1459-2 drehbar (Stufe 2a)
- Zusatzqualifizierung Einsatz als Hubarbeitsbühne (Stufe 2b)
(bei Vorlage eines Befähigungsnachweises nach DGUV 308-008 Gruppe 1b/3b
kann Stufe 2b bescheinigt werden)
Voraussetzung
Mindesalter 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
gute Deutschkenntnisse in Schrift und Wort
Theoretische Schulung mit Themen wie
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopladern
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
- Lastenberechnung – Lastendiagramme richtig deuten
- richtiger Umgang mit Lasten
- Sicherheitsvorschriften
- Umsturzgefahren / Standsicherheit
- Einweisung / tägliche Einsatzprüfung
- theoretische Prüfung
Praxisteil
- Sicht- und Funktionskontrolle
- Fahrübungen/ Praxisübungen
- Wechsel des Anbaugerätes
- praktische Prüfung
Die Gültigkeit des “Führerscheins” ist nicht zeitlich begrenzt – eine jährliche fachspezifische Unterweisung ist jedoch erforderlich.